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   BFH, 10.06.1992 - I B 1/92   

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https://dejure.org/1992,8564
BFH, 10.06.1992 - I B 1/92 (https://dejure.org/1992,8564)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1992 - I B 1/92 (https://dejure.org/1992,8564)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - I B 1/92 (https://dejure.org/1992,8564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollziehung eines Nachforderungsbescheids wegen der Durchführung von Veranstaltungen gewerblicher Art

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus BFH, 10.06.1992 - I B 1/92
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß die nach einem DBA steuerfreien Einkünfte nicht dem Steuerabzug unterliegen (BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/85, BFHE 157, 142, BStBl II 1989, 755 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 28/87

    Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören

    Auszug aus BFH, 10.06.1992 - I B 1/92
    Denn unter dem Begriff der Einnahme i.S. des § 50 a Abs. 4 EStG sind nur solche geldwerten Güter zu verstehen, die die Bemessungs- oder Besteuerungsgrundlage erhöhen; der Begriff umfaßt deshalb die vom Gesetz steuerfrei gestellten Einnahmen nicht (BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 28/87, BFHE 155, 479, 482, BStBl II 1989, 449).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 128/83

    Beschränkte Steuerpflicht - Bestehen der Steuerpflicht - DBA-USA -

    Auszug aus BFH, 10.06.1992 - I B 1/92
    Durch die dem FG vorgelegte Bestätigung des österreichischen FA vom 13. März 1990 hat die Antragstellerin hinreichend nachgewiesen, daß sich der Ort ihrer Geschäftsleitung und damit ihr abkommensrechtlicher Wohnsitz in Österreich befindet (vgl. Art. 1 Abs. 3 DBA-Österreich und BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 128/83, BFHE 148, 278, 283, BStBl II 1987, 253).
  • BFH, 20.06.1984 - I R 283/81

    Einkommensteuer - Konzertdirektion - Beschränkte Steuerpflicht - Ausland

    Auszug aus BFH, 10.06.1992 - I B 1/92
    Zwar übte die Antragstellerin mit der Durchführung dieser Veranstaltungen eine gewerbliche Tätigkeit aus (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BFHE 142, 35, BStBl II 1984, 828), die mangels Unterhaltens einer Betriebsstätte im Inland nicht nach § 2 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 a, sondern i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 d EStG (in der im Streitjahr gültigen Fassung) steuerbar ist.
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BFH, 10.06.1992 - I B 1/92
    Solche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, 398, BStBl II 1984, 454 m.w.N.).
  • FG Köln, 05.12.2001 - 2 K 4695/00

    Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung von Kapitalertragsteuer

    Insofern ist es nur konsequent, dass eine Steuerfestsetzung gegenüber dem Steuerschuldner, dem Erstattungsberechtigten, bzgl. der Teile der Kapitalertragsteuer, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei gestellt werden, abgelehnt wird, weil insoweit keine Steuerschuld besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1992 I B 1/92, BFH/NV 1993, 27; Blümich, EStG, § 50d Tz 11).

    Ein Nachforderungsbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen ist dadurch ausgeschlossen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10.6.1992 I B 1/82, BFH/NV 1993, 27; Blümich, EStG, § 50d Tz 11).

  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 1045/97

    Ausländische Konzertdirektion haftet für "Künstlersteuer" bei Auftritten im

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des BFH vom 10.06.1992 I B 1/92 BFH/NV 1993, 27.
  • FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94

    Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der

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  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 5 V 39/94
    Im übrigen würden bei Inanspruchnahme der Astin ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines derartigen Bescheides bestehen, wie der BFH im Beschluß vom 10. Juni 1992 (Az.: I B 1/92 -;BFH/NV-; 1993, 27) zu der ab 1.1.1989 geltenden Rechtslage ausgeführt hat.
  • FG Hamburg, 17.06.1996 - II 40/96

    Voraussetzungen für eine Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt

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